Dein Warenkorb ist gerade leer!
1. Allgemeines:
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der Prime Water GmbH. Änderungen dieser Bedingungen, mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Prime Water GmbH schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge an die Prime Water GmbH, werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen erfüllt, eigene Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Mit Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden und an sie gebunden. Durch die Abgabe der gegenständlichen Bestellung, in welcher Form auch immer bestätigen Sie, dass Sie das Mindestalter von 18 Jahren bereits überschritten haben.
2. Preise
Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollte sich eine Kostenerhöhung bis zum Zeitpunkt der Lieferung ergeben, ist die Prime Water GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Mehrere Käufer haften für die Bezahlung zur ungeteilten Hand. Prime Water GmbH behält sich das Recht vor, die Versandart zu bestimmen.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Wolfsberg. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wolfsberg vereinbart.
4. Lieferung und Versandkosten
(1) Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, erfolgt die Lieferung innerhalb von 3-5 Werktagen nach Eingang der Bestellung. Sollte eine Teilmenge der vom Kunden bestellten Artikel ausnahmsweise nicht lieferbar sein, bitten wir Sie, diese erneut zu bestellen. Eine automatische Nachlieferung erfolgt nicht. Rest- und Sonderpostenmengen werden nur so lange geliefert, wie der Vorrat reicht.
(2) Versandkosten werden in Abhängigkeit von der Nettosumme der Bestellung berechnet: Siehe Tabelle
von € 0,00 bis € 35,00: € 8,20
von € 31,00 bis € 70,00: € 9,70
von € 71,00 bis € 99,00: € 12,90
Ab 100,- EUR Nettowarenwert pro Bestellung erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, versichert werden sie nur auf Wunsch des Käufers gegen gesonderte Berechnung.
5. Lieferung:
Höhere Gewalt (Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrungen bei uns oder bei Vorlieferanten) befreit für die Dauer und den Umfang der Störung von der Lieferverpflichtung; ein Recht auf Nachlieferung der so entfallenden Mengen besteht nicht.
Bei Nichtabnahme bestellter Waren sind wir neben weitergehender Schadenersatzansprüche berechtigt, 5% des Auftragswerts für angefallene Spesen bzw. bezahlte Provisionen zu fordern. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit Zahlung auch nur einer Rechnung im Rückstand ist. Hegt der Verkäufer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so kann er die weitere Erfüllung von ihm zweckmäßig erscheinenden Sicherheiten, insbesondere von Vorauszahlungen abhängig machen. Lieferungen erfolgen ab Lager. Mehrkosten für Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Erhöhungen der Frachtsätze nach Abschluss eines Vertrages trägt der Käufer. Die Auslieferung erfolgt nach Wahl des Verkäufers von einer Verkaufsstelle oder von einem Vorlieferanten bzw. auch dem Produzenten.
6. Kommissionsware:
Bei der Übergabe der Ware in Kommission sind die verkauften Mengen jeweils am Ende eines Monats abzurechnen. Der Gegenwert ist bis zum 10. des folgenden Monats ohne Abzug zu bezahlen. Wenn die Zahlungen nicht bis zum 15. des betreffenden Monats eingegangen sind, sind wir berechtigt, den Gesamtsaldo zur Zahlung fällig zu stellen. Sollte keine Sondervereinbarung über die Verrechnung und Bezahlung der Kommissionsware getroffen sein, so wird diese nach 3 Monaten ab Lieferung in einer Rechnung abgerechnet. Bei Preisänderungen erhält der Kunde die Gelegenheit, bei sofortiger Zahlung netto Kassa die Ware zum ermäßigten Preis fest zu übernehmen oder zum erhöhten Preis weiter in Kommission zu behalten. Prime Water GmbH ist jederzeit berechtigt, eine Überprüfung des Kommissionslagers vorzunehmen.
7. Gewährleistung und Schadenersatz:
(1) Schadenersatzpflichten des Verkäufers für Mängelfolgeschäden bzw. für indirekte Schäden werden einvernehmlich ausgeschlossen. Darüber hinaus trifft uns eine Schadenersatzpflicht nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden. Weiteres wird jede Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Sachen des Käufers, falls dieser ein Unternehmer ist, einvernehmlich ausgeschlossen. Der Käufer ist im Fall der Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Waren, unabhängig davon, ob diese vor der Weiterverarbeitung bearbeitet oder verarbeitet wurden, verpflichtet, mit seinem eigenen Abnehmer, falls dieser Unternehmer ist, eine gleichlautende Freizeichnungsklausel gemäß §9 Produkthaftungsgesetz zu vereinbaren und auch diesen zu verpflichten, mit seinem allfälligen Abnehmer eine gleichlautende Vertragsbedingung festzulegen, andernfalls jegliche Haftung bzw. jeglicher Rückgriff auf uns bei Eintritt eines Schadensfalles nach den Regeln des Produkt-haftungsgesetzes ausgeschlossen ist.
Mängel bezüglich gelieferter Produkte wird der Kunde der Prime Water GmbH unverzüglich nach Erhalt der Ware mitteilen. Beanstandungen eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich nach AGBG und KSchG. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und die Prime Water GmbH ist berechtigt, ein beanstandetes Produkt nach ihrer Wahl kostenfrei zu ersetzen.
(2) Geringfügige Abweichungen von den im Online-Shop abgebildeten Produkten sind aus produktionstechnischen Gründen teilweise nicht vermeidbar ( z.B. die Farbintensität, Flaschenform bei Produkten). Vorgenannte Fallgruppen berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
8. Hinweispflicht, Risikowarnung:
Auf das besondere Risiko durch Unsachgemäße Lagerung bzw. Verwendung wird ausdrücklich hingewiesen.
Aus diesem Grunde übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung für gefrorene, überhitzte, oder sonst unrichtig gelagerte Gebinde.
Der Auftraggeber und Besteller verpflichtet sich, diesen Risiko- und Warnhinweis an weitere Kunden bzw. Endabnehmer zu überbinden, und dies bezüglich die Prime Water GmbH vollkommen Schad- und klaglos zu halten.
7. Zahlung:
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig. Alle Zahlungen und Überweisungen haben spesenfrei zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Käufer verpflichtet, 12 % p.a. als Verzugszinsen zu bezahlen. Der Auftraggeber bzw. Besteller ist auch verpflichtet, anwaltliche Mahnspesen und in weiterer Folge Gerichtskosten in voller Höhe zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug tritt bei Ratenvereinbarung Terminverlust ein und allfällig eingeräumte Mengenrabatte verlieren ihre Gültigkeit. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Der Käufer verzichtet darüber hinaus auch auf jedwedes Zurückbehaltungsrecht.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers bei uns, gleichgültig welcher Art, unser Eigentum der Prime Water GmbH. Bei Beschlagnahme oder Pfändung ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und Prime Water GmbH hiervon unverzüglich zu verständigen.
9. Verpackung:
Sofern nichts anderes vereinbart wird, liefern wir in Kartonagen; die nicht zurückgenommen werden. Der Besteller bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, die Kartonagen Ordnungsgemäß zu entsorgen, und entsprechend den einschlägigen Abfallbeseitigungsvorschriften auf seine eigenen Kosten zu entsorgen, jedenfalls aber diesbezüglich den Lieferanten vollkommen Schad- und klaglos zu halten. Die von der Prime Water GmbH gelieferten Verpackungen werden von unseren Vorlieferanten beim Sammel- und Verwertungssystem ARA entpflichtet und sind somit in den Preisen inkludiert!
10. Datenschutz:
Der Kunde stimmt zu, das alle Daten, die zur Bestellabwicklung erforderlich sind, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden dürfen, um einen reibungslosen Ablauf von Bestellung, Lieferung und Rechnung zu sichern.
11. Zusätzliche Vereinbarungen:
Vorstehende Bedingungen werden weder durch etwaigen Handelsbrauch noch durch stillschweigende Duldung aufgehoben. Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. Alle Erklärungen können an jene Adresse des Käufers gesandt werden, welche dem Verkäufer zuletzt bekanntgegeben wurde.
Anbieterkennzeichnung:
Prime Water GmbH
Am Industriepark 9a
A-9431 St.Stefan
Firmenbuch-Nr.: FN: 549503v | Firmengericht Wolfsberg
Geschäftsführer:
Ing. Rainer Hofmeister
Susanne Kresch
Sebastian Guntschnig
UID: ATU76810104
Diese AGB sind auf weiteres gültig
Wolfsberg, im März 2021